Das eigene Gewächshaus versichern lassen

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Sei es auf dem persönlichen Grundstück oder im Schrebergarten: Treibhäuser erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Wer sich dafür entscheidet, das Gewächshaus zu versichern beziehungsweise eine bestehende Police zu erweitern, holt am besten mehrere Angebote ein. Liegen ausreichend Informationen vor, lassen sich die Anbieter miteinander vergleichen und die verschiedenen Konditionen prüfen. Die Kosten für den Versicherungsschutz sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Unter anderem hängen sie von der Größe des Baus, von den inbegriffenen Leistungen sowie von der Auszahlungssumme ab. Alles, was fest verankert im Garten steht, ist für gewöhnlich über den Vertrag für Wohngebäude mitversichert. Für den Verlust von Pflanzen kommt die Hausratversicherung auf. Wenn Frühbeete zum Wohnhaus gehören, sind sie ebenfalls geschützt. Befindet sich das Treibhaus in einem Kleingarten, lässt es sich unter die Obhut des Schrebergartens nehmen. Alternativ besteht die Möglichkeit, in eine private Gebäudeversicherung einzutreten.
Freizeit- und Hobbygärtner, die ihr Gewächshaus versichern lassen, decken eine Vielzahl von Gefahren ab. Hierzu zählen Diebstahl und Vandalismus ebenso wie witterungsbedingte Schadensereignisse – zum Beispiel durch Stürme oder andere Wetterextreme. Letztere gewinnen aufgrund der sich ändernden klimatischen Bedingungen zunehmend an Bedeutung. Durch Blitzschlag, Hagel oder umstürzende Bäume entstehen im schlimmsten Fall schwere Zerstörungen bis hin zum Totalschaden.

Klassische Gewächshäuser, in denen Pflanzen wachsen und überwintern, finden das ganze Jahr über Verwendung. Im Sommer gedeihen darin Obst, Gemüse und exotische Früchte. Während der kalten Monate lassen sich dort Geräte oder Kübelgewächse unterstellen. Ist das Treibhaus als Nebengebäude mitversichert, kommt bei einem Schadensfall die Versicherung für Wohngebäude auf. Vorausgesetzt: Es befindet sich auf demselben Grundstück wie das Wohnhaus. Im Gegensatz dazu ist der Inhalt des Aufbaus – einschließlich aller darin befindlichen Pflanzen, Werkzeuge und Möbel – durch die Hausratversicherung abgedeckt. Bestehen die Fensterscheiben aus Glas, ist es anfällig für Schäden durch herabfallende Gegenstände oder starke Winde. Um die durchsichtigen Scheiben zu versichern, empfiehlt sich eine zusätzliche Vereinbarung gegen Glasbruch. Solch eine Police greift nicht bei oberflächlichen Schrammen oder Kratzern, schadhaft eingebaute Glasplatten sind gleichfalls ausgeschlossen. Defekte Treibhäuser und kaputte Gewächse sind nicht nur ärgerlich, sondern gehen unter Umständen ganz schön ins Geld. Das eigene Gewächshaus versichern zu lassen, hilft, den finanziellen Verlust im Rahmen zu halten.
Für günstige Folienbauten, die für den saisonalen Einsatz gedacht sind, ist in der Regel die Hausratversicherung zuständig. Das bedeutet: Sämtliche Zerstörungen, die infolge von Einbruch oder mutwilligen Beschädigungen entstehen, lassen sich als geldwerter Vorteil geltend machen. Anders verhält es sich bei lichtdurchlässigen Konstruktionen aus Glas oder Kunststoff. Da diese ein besonderes Risiko darstellen, halten etliche Assekuranzen eine gesonderte Versicherung bereit. Damit lässt sich im privaten Bereich – anders als bei gewerblichen Betrieben wie Gärtnereien – die Außenverglasung rückversichern. 


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